Dendrologische Baubegleitung

Dendrologie bedeutet Gehölzkunde. Die dendrologische Baubegleitung beinhaltet das Schutzgut ‘Baum‘. Dazu gehört Wurzelschutz, der Schutz des durchwurzelten Bodens vor Verdichtung, Austrocknung und Stoffeintrag, sowie der Schutz des Stammes und der Baumkrone während der Baumaßnahme.

 

Besonders im urbanen Bereich wird Baumschutz auf Baustellen zur Auflage für Baugenehmigungen gemacht. Um die Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen wird eine qualifizierte Umweltbaubegleitung hinzugezogen.

 

Baumschutz auf Baustellen

Es gibt einige Gründe für die Forderungen nach einem ausreichenden Schutz von Bäumen auf Baustellen. Bäume haben ökologische und stadtklimatische Funktion inne. Es besteht ein haftungsrechtliches Interesse des Baumeigentümers an der Verkehrssicherheit seiner Bäume. Bäume und Baumbestände stellen ökonomische Werte dar. In vielen Fällen muss der Bauherr bei Beschädigung von Bäumen Wertersatz leisten. 

Geeignete Baumschutzmaßnahmen vor und während der Baumaßnahmen für Krone, Stamm und Wurzelraum sind in der DIN 18920 und RAS LP 4 rechtlich eindeutig geregelt. Die Baumschutzsatzungen der Städte und Länder sind zu berücksichtigen. 

Falls sinnvolle Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, ist die Entnahme des Baumes gegen die Durchführung der Baumaßnahme abzuwägen.

Die lückenlose Dokumentation der Eingriffe durch Baumaßnahmen ist wichtig. Nur dann können Auswirkungen im Wurzelraum auf die Verkehrssicherheit des betroffenen Baumes überhaupt eingeschätzt werden. Denn insbesondere bei Straßenbäumen gibt es im Lauf der Zeit mehrmalig Eingriffe durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen. 

 

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